Aus dem Gerichtssaal
Radmechaniker haftet für schweren Radunfall
13-Jähriger stürzte nach Bremsversagen schwer. Mechaniker hatte laut Urteil im Zivilprozess Radbremsen mangelhaft repariert.
Von Seff Dünser
Ein beklagter Radmechaniker haftet für die Folgen eines schweren Unfalls, welchen der klagende Radfahrer im Juni 2016 wegen Bremsversagens erlitten hat. Das hat Richterin Marlene Ender in ihrem Zwischenurteil in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig entschieden.