Aus dem Gerichtssaal
Vor Gericht unterEid bewusst gelogen
8800 Euro Geldstrafe für Meineid: 34-Jähriger hatte als vereidigter Beklagter in Zivilprozess falsch ausgesagt.
Beschuldigte und Angeklagte in Strafverfahren sind ebenso wie Kläger und Beklagte in Zivilprozessen nicht dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Bestraft wird hingegen, wer als Zeuge oder als Partei in einem Zivilprozess unter Eid nachweislich falsch aussagt.
Der Beklagte hat im November 2017 in e