Aus dem Gerichtssaal

Finanzamt wollte fürAuskunft 10.000 Euro

Richter setzte aber in zweiter Instanz Verwaltungskostenbeitrag auf 500 Euro herab: Firma zog Antrag auf steuerliche Auskunft rechtzeitig zurück.

Von Seff Dünser

Für die Bearbeitung eines Antrags auf einen schriftlichen Bescheid über eine steuerrechtliche Auskunft, welcher letztlich gar nicht erstellt werden musste, hat das Finanzamt Feldkirch von einem gro­ßen Vorarlberger Unternehmen 10.000 Euro als Beitrag für die Verwaltungskosten verlangt


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