Aus dem Gerichtssaal
Finanzamt wollte fürAuskunft 10.000 Euro
Richter setzte aber in zweiter Instanz Verwaltungskostenbeitrag auf 500 Euro herab: Firma zog Antrag auf steuerliche Auskunft rechtzeitig zurück.
Von Seff Dünser
Für die Bearbeitung eines Antrags auf einen schriftlichen Bescheid über eine steuerrechtliche Auskunft, welcher letztlich gar nicht erstellt werden musste, hat das Finanzamt Feldkirch von einem großen Vorarlberger Unternehmen 10.000 Euro als Beitrag für die Verwaltungskosten verlangt