Keine Änderung beiSonntagsöffnung
Die Regelung für Sonn- und Feiertagsöffnungen wurde um zwei Jahre verlängert und bleibt unverändert.
Die Landesregierung hat kürzlich dem Erlass einer Verordnung des Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten von Verkaufstellen an Sonn- und Feiertagen zugestimmt. Die bisherige Regelung wird damit um zwei weitere Jahre bis Ende 2020 verlängert. Die geltende Verordnung macht es Inhabern kleiner Lebe