Keine Änderung beiSonntagsöffnung

Die Regelung für Sonn- und Feiertagsöffnungen wurde um zwei Jahre verlängert und bleibt unverändert.

Die Landesregierung hat kürzlich dem Erlass einer Verordnung des Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten von Verkaufstellen an Sonn- und Feiertagen zugestimmt. Die bisherige Regelung wird damit um zwei weitere Jahre bis Ende 2020 verlängert. Die geltende Verordnung macht es Inhabern kleiner Lebe


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