Aus dem Gerichtssaal

Keine Aufklärung vor Schönheitsoperation

Patientin erhält Arzthonorar zurück und Schmerzengeld: Arzt klärte nicht darüber auf, dass Tränensäcke unverändert bleiben könnten.

Von Seff Dünser

Die Patientin unterzog sich in Vorarlberg einer Schönheitsoperation zur Entfernung ihrer Tränensäcke. Nach dem Eingriff bei den Unterlidern war aber optisch kein wesentlicher Unterschied zum bisherigen Zustand zu erkennen.
Die durch den Dornbirner Rechtsanwalt Julius Brändle vertreten


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