Falsche Vorwürfe im Tierschutzverfahren

Um artgerechte Schafhaltung geht es im Verfahren. symbolbild dpa
Richter stellte Verwaltungsstrafverfahren ein, weil Behörde Zeitpunkte von festgestellten Mängeln bei Tierhaltung verwechselt habe.
Der Amtstierarzt stellte bei einer Kontrolle einer Schafherde fest, dass zwei Schafe stark lahmten und ein Lamm an einem Strick so angebunden war, dass Verletzungsgefahr bestand. Trotzdem wurde am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz nun das nach dem Vorarlberger Tierschutzgesetz geführ