Aus Dem Gerichtssaal
Krankheit vorgetäuscht:Arbeitgeber betrogen
Blaumachen ist eine Straftat: Wegen schweren Betrugs angeklagt, kam unbescholtener 33-Jähriger mit einer Diversion davon.
Von Seff Dünser
Vielen Arbeitnehmern sei wohl nicht bewusst, dass das Blaumachen kein Kavaliersdelikt sei, sondern eine Straftat, meint Richter Richard Gschwenter. Denn mit dem Vortäuschen einer Krankheit werde der Tatbestand des Betrugs erfüllt, sagte der Strafrichter während der Hauptverhandlung am