Aus dem Gerichtssaal

Taschenlampe kann verbotene Waffe sein

Leuchtstab hat auch Taste für Elektroschocks: Geldstrafe wegen verbotenen Waffenbesitzes bestätigt.

Selbst eine Taschenlampe kann eine verbotene gefährliche Waffe sein, deren Besitz strafbar ist. Dann nämlich, wenn der Leuchtstab auch über eine Funktionstaste für Elektroschocks verfügt.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz war im Besitz einer derartigen Taschenlampe mit Elektroschockfunktion. Dafü


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