Flutlichtanlage
„Heimliche nachträgliche Genehmigung ist sinnlos“
Rechtsvertreter der Klägerin bezeichnet Genehmigung und Bauanzeige der Flutlichtanlage als rechtlich bedeutungslos.
Seit Längerem gibt es einen Rechtsstreit zwischen Zuständigen der Marktgemeinde Lustenau beziehungsweise dem SC Austria Lustenau und einer Anrainerin. Die Frau, die unmittelbar neben dem Stadion wohnt, bekämpft die von den Fußballspielen ausgehenden Licht- und Schallimmissionen. Bestandteil der Klag