Aus dem Gerichtssaal

Pflegeregress aufErträge des Vermögens

Bewohner eines Altenheims hat Zinserträge aus seinem Vermögen ­abzuführen, entschied Richter des Landesverwaltungsgerichts.

Von Seff Dünser

Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das Verbot des Pflegeregresses. Das bedeutet, dass bei der Bezahlung der Kosten auf das Vermögen von Bewohnern von Pflegeheimen und deren Angehörigen nicht mehr zurückgegriffen werden darf. Aber Erträge von Vermögen seien dem Einkommen zuzurechnen


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