Aus dem Gerichtssaal
Pflegeregress aufErträge des Vermögens
Bewohner eines Altenheims hat Zinserträge aus seinem Vermögen abzuführen, entschied Richter des Landesverwaltungsgerichts.
Von Seff Dünser
Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das Verbot des Pflegeregresses. Das bedeutet, dass bei der Bezahlung der Kosten auf das Vermögen von Bewohnern von Pflegeheimen und deren Angehörigen nicht mehr zurückgegriffen werden darf. Aber Erträge von Vermögen seien dem Einkommen zuzurechnen