Aus dem Gerichtssaal

14.000 Euro Strafe für den Gewalttäter

Geldstrafe für schwere Körperverletzung fiel hoch aus, weil rechts­kräftig verurteilter Angeklagter sehr gut verdient und vorbestraft ist.

Von Seff Dünser

Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro (200 Tagessätze zu je 70 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Richard Gschwenter ist rechtskräftig.
Die Geldstrafe


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