Aus dem Gerichtssaal

Freispruch: Bettlerin wurde nicht erpresst

Henrik Gunz verteidigte freigesprochenen Straßenkehrer.Seff Dünser

Henrik Gunz verteidigte freigesprochenen Straßenkehrer.

Seff Dünser

Richterin konnte nicht feststellen, dass vorbestrafter Straßenkehrer 63-jährige Rumänin zu Geldzahlungen gezwungen hat.

Von Seff Dünser

Der mit acht Vorstrafen belastete Straßenkehrer aus dem Unterland wurde angeklagt, weil er zwischen Mai und Juni 2017 die Bettlerin um zumindest 50 Euro erpresst haben soll. Mit Drohungen, so der Strafantrag der Staatsanwaltschaft, habe der Bauhof-Mitarbeiter die Rumänin mehrmals dazu


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