Aus dem Gerichtssaal

Wiederbetätigung mit Hitlergrüßen

Klaus Fischer verteidigte als bestellter Verfahrenshelfer. Dünser

Klaus Fischer verteidigte als bestellter Verfahrenshelfer.

 Dünser

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 22-Jährigen wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz.

Der rechtsradikale Dornbirner hat im September 2016 innerhalb von drei Wochen in Dornbirn zwei Mal öffentlich den Hitlergruß gezeigt. Zudem hat er vor Kollegen aus der rechtsradikalen Szene den Nationalsozialismus verherrlichende Lieder auf seinem Smartphone abgespielt.

Dafür wurde der unbescholtene


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