Aus dem Gerichtssaal
NS-Wiederbetätigung mit Internet-Profilbild
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Bild mit Hitler-Slogan auf rechtsextremer Internetplattform.
Mit seinem Profilbild auf einer rechtsradikalen Internetseite hat der 34-Jährige aus dem Bezirk Bludenz nach Ansicht von sieben der acht Geschworenen nationalsozialistische Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes begangen. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgeric