Aus dem Gerichtssaal
Hohe Folgekosten für verurteilten Schläger
Angeklagter hat nicht nur Geldstrafe zu bezahlen, sondern auch Schmerzengeld und Behandlungskosten.
Wegen der gewalttätigen Auseinandersetzung hat der junge Mann hohe Folgekosten zu tragen. Dabei macht die Geldstrafe einen vergleichsweise niedrigen Anteil aus.
Der unbescholtene Angeklagte wurde gestern am Landesgericht wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und des Vergehens der versu