Aus dem Gerichtssaal
Strafnachlass wegenunverblümter Offenheit
Täter gab geplante Schläge zu: Geldstrafe für Körperverletzung im Berufungsprozess am Landesgericht von 600 auf 400 Euro herabgesetzt.
Von Seff Dünser
Auch wegen der unverblümten Offenheit des zudem unbescholtenen jungen Erwachsenen sei die Geldstrafe herabzusetzen gewesen, sagte die vorsitzende Richterin Angelika Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Der Beschuldigte hatte schon vor der Polizei von sich aus angegeben, die Körpe