Aus dem Gerichtssaal
Berufung: Fünf Monate Haft statt Geldstrafe
Angeklagter 34-Jähriger hat bereits 19 Vorstrafen und beging neuerlich Diebstähle: Feldkircher Berufungsrichter erhöhten Strafe drastisch.
Von Seff Dünser
Welche Strafe ist angemessen für einen Angeklagten mit 19 Vorstrafen, der bei fünf Vorfällen zwischen Jänner und Juli 2017 ein Handy, ein Paar Schuhe und 22 Dosen Bier gestohlen hat? Ist eine Geldstrafe ausreichend? Oder kann die Sanktion nur noch aus einer unbedingten Freiheitsstrafe