Aus dem Gerichtssaal
Keine Piercings mehrohne Gewerbeschein
Schmuckhändlerin verpflichtet sich in gerichtlichem Vergleich dazu, keinen Schmuck am Körper durchzustechen.
Ein Verein von Betreibern österreichischer Piercingstudios hat eine Schmuckhändlerin aus dem Bezirk Feldkirch auf Unterlassung geklagt. Denn die beklagte Partei statte Kunden mit Piercings aus, ohne über die dafür notwendige Gewerbeberechtigung zu verfügen, bemängelte die klagende Partei.
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