Pflegeregress
Auch Vermögen der Beschenkten geschützt

Pflegeregress-Verbot: Vermögen ist geschützt. Shutterstock
Das Verbot des Pflegeregresses untersagt auch den Zugriff auf Vermögen, das verschenkt wurde. Es darf nicht auf die gesetzlichen Zinsen einer geschenkten Sache zugegriffen werden. Das entschied der Landesverwaltungsgerichtshof Vorarlberg. Gleichzeitig ließ die Behörde die ordentliche Revision an den