Aus dem Gerichtssaal
Keine Sanktion fürAttacke auf Joggerin
Drogenkonsument war zurechnungsunfähig. Voraussetzung für Psychiatrie liegt nicht mehr vor.
Seine Attacke auf eine Joggerin, die dabei schwer verletzt wurde, bleibt für den mit mehreren Vorstrafen belasteten Täter strafrechtlich folgenlos. Denn Richter haben gestern am Landesgericht Feldkirch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung des Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnor