Aus dem Gerichtssaal
BH-Geldstrafe für „Marie“-Verkäufer
Richterin hob Strafverfügung nun aber auf: Straßenzeitung darf in Fußgängerzone ohne Bewilligung des Straßenerhalters verkauft werden.
Von Seff Dünser
Der mittellose Rumäne hat 2017 an einem Februar-Vormittag in der Kaiserstraße in der Bregenzer Fußgängerzone Passanten die Vorarlberger Straßenzeitung „Marie“ zum Kauf angeboten. Dafür wurde über den Straßenzeitungsverkäufer in erster Instanz nach dem Vorarlberger Straßengesetz eine B