Aus dem Gerichtssaal

BH-Geldstrafe für „Marie“-Verkäufer

Richterin hob Strafverfügung nun aber auf: Straßenzeitung darf in Fußgängerzone ohne Bewilligung des Straßenerhalters verkauft werden.

Von Seff Dünser

Der mittellose Rumäne hat 2017 an einem Februar-Vormittag in der Kaiserstraße in der Bregenzer Fußgängerzone Passanten die Vorarlberger Straßenzeitung „Marie“ zum Kauf angeboten. Dafür wurde über den Straßenzeitungsverkäufer in erster Instanz nach dem Vorarlberger Straßengesetz eine B


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