Wien/Bregenz
Mindestsicherung: VfGH gibt Vorarlberg recht

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Philipp Steurer
Der Landesvolksanwalt hatte die Regelung angefochten. Nun gibt es eine Entscheidung des Verfassungsgerichts.
Die Vorarlberger Regelung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung kann weitgehend bestehen bleiben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einer Anfechtung durch den Vorarlberger Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda in seiner Dezembersession allerdings eine Bestimmung über Übergangsfristen