Wien/Bregenz

Mindestsicherung: VfGH gibt Vorarlberg recht

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda.  Philipp Steurer

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda.  Philipp Steurer

Der Landesvolksanwalt hatte die Regelung angefochten. Nun gibt es eine Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Die Vorarlberger Regelung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung kann weitgehend bestehen bleiben. Der Verfassungsgerichtshof ­(VfGH) hat nach einer Anfechtung durch den Vorarlberger Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda in seiner Dezembersession allerdings eine Bestimmung über Übergangsfristen


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