Feldkirch
Falsche Diagnose:Patientin verstarb
Für den Behandlungsfehler und den Tod einer 44-jährigen Patientin haben die behandelnden Ärzte zu haften. Dies entschied im März in letzter Instanz der Oberste Gerichtshof (OGH).
Für den Behandlungsfehler und den Tod einer 44-jährigen Patientin haben die behandelnden Ärzte zu haften. Dies entschied im März in letzter Instanz der Oberste Gerichtshof (OGH).