Aus dem Gerichtssaal

Tür nicht geöffnet:8000 Euro Strafe

Angestellte eines Wettlokals verweigerte Kontrolleuren Eintritt. Richterin am Landesverwaltungsgericht setzte BH-Strafe herab.

Von Seff Dünser

Die verantwortliche Angestellte eines Vorarlberger Wettlokals hatte nach den Feststellungen der Richterin Glücksspielkontrolleuren der Finanzpolizei und der Polizei den Eintritt verweigert. Dafür muss die unbescholtene Frau eine Verwaltungsstrafe von 8000 Euro bezahlen. Das wurde in z


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