Aus dem Gerichtssaal
Geldstrafe nach Morddrohung gegen ehemalige Gattin
Unbescholtener Angeklagter muss seiner geschiedenen Frau zudem ein Teilschmerzengeld bezahlen.
„Ich bringe dich um wie die Familie in Hohenems.“ Das hat nach Ansicht der Richterin der Angeklagte am 18. September am Telefon zu seiner geschiedenen Frau gesagt. Dafür wurde der unbescholtene 44-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung zu einer teilbedingten Geldstrafe