Aus dem Gerichtssaal

400 Euro Strafe für das Leid einer kranken Kuh

 Klaus Hartinger

 Klaus Hartinger

Feldkircher Berufungsrichter bestätigten teilbedingte ­Geldstrafe von 400 Euro für unbescholtenen Landwirt.

Eine Kuh war erkennbar an einer Klauenentzündung erkrankt. Dennoch hatte der Unterländer Landwirt im Herbst 2013 dem lahm gehenden Tier nach Ansicht der Richter mindestens drei Wochen lang nicht geholfen. Dadurch erlitt die Kuh unnötige Qualen.

Dafür wurde der unbescholtene 55-Jährige gestern in der


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