Aus dem Gerichtssaal

Strafe fürs Bettelnverfassungswidrig

Anwendung gesetzwidriger Verordnung: Verfassungsrichter hoben BH-Strafe von 300 Euro für stilles Betteln in Bludenz auf.

Von Seff Dünser

Die zuständigen Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) haben, wie berichtet, die Bludenzer Bettelverbotsverordnung als verfassungswidrig aufgehoben. Die Bludenzer Stadtvertretung hatte für weite Teile der Stadt auch das stille Betteln verboten. Letzteres erlaubt aber das Vorarlber


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