Aus dem Gerichtssaal
Sperre für Autorennen: BH-Strafe rechtswidrig
Höchstrichter hoben Geldstrafe für Veranstalter auf, weil zu lange Straßensperren mit falschem Gesetz geahndet wurden.
Von Seff Dünser
Die BH-Geldstrafe von 250 Euro für den Obmann des veranstaltenden Vorarlberger Motorsportvereins war nach Ansicht der zuständigen Richter des Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig. Die Wiener Höchstrichter hoben nun das zweitinstanzliche Straferkenntnis des Vorarlberger Landesverwaltu