Aus dem Gerichtssaal

Sperre für Autorennen: BH-Strafe rechtswidrig

Höchstrichter hoben Geldstrafe für Veranstalter auf, weil zu lange Straßensperren mit falschem Gesetz geahndet wurden.

Von Seff Dünser

Die BH-Geldstrafe von 250 Euro für den Obmann des veranstaltenden Vorarl­berger Motorsportvereins war nach Ansicht der zuständigen Richter des Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig. Die Wiener Höchstrichter hoben nun das zweitinstanzliche Straferkenntnis des Vorarlberger Landesverwaltu


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