Aus dem Gerichtssaal

Fehler der Richter: Urteil aufgehoben

Ex-Gattin des Angeklagten sagte in Strafprozess nicht aus. Ihre frühere Aussage im Zivilprozess durfte nicht verwendet werden.

Von Seff Dünser

Familienangehörige von Angeklagten müssen in Strafprozessen als Zeugen nicht aussagen. Wenn solche Zeugen von ihrem Recht Gebrauch machen, dürfen ihre Aussagen fürs Urteil nicht verwertet werden. Gegen diese Ausnahmebestimmung für Zeugen in der Strafprozessordnung (StPO) haben Richter


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