Aus dem GErichtssaal

Kontrolle von Wettlokal unzulässig

Gemeindepolizist durfte damals noch nicht kontrollieren. Landesverwaltungsrichterin hob BH-Geldstrafe von 2000 Euro auf.

Von Seff Dünser

Das Wettlokal in Lustenau wurde nach Ansicht der Richterin des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg ohne behördliche Genehmigung und damit illegal betrieben. Dennoch hat sie die am 28. Jänner 2016 von einem Lustenauer Gemeindepolizisten vorgenommene Kontrolle als rechtswidrig eingestu


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