Aus dem Gerichtssaal

74-jährigem Anrufer Kontakt zur Familie verboten

Stalking-Strafprozess endete mit Diversion. Angeklagtem Kontakt zu Ex-Frau, Tochter und Schwiegersohn untersagt.

Die Familie sei für ihn ohnehin schon gestorben, sagte der Angeklagte. Deshalb empfindet der 74-Jährige aus dem Bezirk Bludenz das ihm gerichtlich auferlegte Kontaktverbot zu seiner Familie nicht als Strafe.

Dem unbescholtenen Angeklagten hat Richterin Claudia Hagen gestern im Stalkingprozess am Land


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