Aus dem Gerichtssaal
7500 Euro Geldstrafe füraufbewahrtes „Führerbier“
Vorbestrafter (34) wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung auch zu bedingter Haftstrafe verurteilt.
Mit aufbewahrten Gegenständen in seiner Wohnung und mit einer Messenger-Nachricht hat der Angeklagte nach Ansicht der Geschworenen gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurde der vorbestrafte 34-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten