Aus dem Gerichtssaal

7500 Euro Geldstrafe füraufbewahrtes „Führerbier“

Vorbestrafter (34) wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung auch zu bedingter Haftstrafe verurteilt.

Mit aufbewahrten Gegenständen in seiner Wohnung und mit einer Messenger-Nachricht hat der Angeklagte nach Ansicht der Geschworenen gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurde der vorbestrafte 34-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten


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