Aus dem Gerichtssaal

Holocaust geleugnet und gegen Flüchtlinge gehetzt

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für 36-Jährigen wegen verbotener Postings im Facebook.

Auch dieser Angeklagte sei kein klassischer Neonazi, der als Skinhead auf der Straße NS-Parolen skandiere. „Rechtsextremismus verlagert sich immer mehr ins Internet“, sagte Staatsanwalt Philipp Höfle. Für acht veröffentlichte Postings mit geteilten Artikeln und Bildern auf seinem Facebook-Profil wur


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