Aus dem Gerichtssaal
Holocaust geleugnet und gegen Flüchtlinge gehetzt
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für 36-Jährigen wegen verbotener Postings im Facebook.
Auch dieser Angeklagte sei kein klassischer Neonazi, der als Skinhead auf der Straße NS-Parolen skandiere. „Rechtsextremismus verlagert sich immer mehr ins Internet“, sagte Staatsanwalt Philipp Höfle. Für acht veröffentlichte Postings mit geteilten Artikeln und Bildern auf seinem Facebook-Profil wur