Aus dem Gerichtssaal

Schallende Ohrfeige führte zu Hörschaden

Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung: Trommelfell am linken Ohr ist geplatzt.

Die schallende Ohrfeige ließ das Trommelfell platzen und führte zu einem Hörschaden. Wegen schwerer Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3000 Euro (300 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Davon beträgt der un


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