Aus dem Gerichtssaal

Zulässige Kritik an Anwaltskammer

Kein Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt, der mutmaßte, Kammer verschwende Altersvorsorge-Beitragszahlungen.

Von Seff Dünser

Die vom Rechtsanwalt gewählten Formulierungen würden sich noch im Rahmen der zulässigen Kritik bewegen und seien vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. So wertete der Oberste Gerichtshof (OGH) als höchstes Disziplinargericht die Äußerungen des Vorarlberger Anwalts. Die Wie


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