Alter Rhein: Neue Regeln eingeführt

Daniel Hutter, Günter Mathis, Dieter Egger, Christine Bösch-Vetter und Rudolf Alge (v.l.). Hartinger (2), Stadt Hohenems
Für die Besucher des Erholungsgebiets wurden neue Benützungsvorschriften festgelegt.
Von Johannes Hofer
Ein Aufenthaltsverbot von 22 bis 5 Uhr bestand noch bis vor Kurzem im Gebiet des Alten Rheins in Hohenems. Ein entsprechender Verstoß konnte eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen – in Schilling. Denn das eher theoretisch relevante Verbot entstammte einer Verordnung aus dem