Aus dem Gerichtssaal

Gutachten: Er ist 23 und nicht 17

Staatsanwaltschaft holte Gutachten zur Altersbestimmung ein: Beschuldigter ohne Papiere gab an, minderjährig zu sein.

Von Seff Dünser

Sein Geburtsdatum gab der Beschuldigte, der über keine Papiere verfügt, mit 31. Jänner 2000 an. Der Staatsanwalt bezweifelte jedoch, dass der Untersuchungshäftling, der des Drogenhandels verdächtigt ist, noch ein Jugendlicher ist. Der öffentliche Ankläger gab daher ein Gutachten zur A


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