Aus dem Gerichtssaal

Ehefrau in sechs Jahren wiederholt misshandelt

Geldstrafe für 34-Jährigen, der seine Frau geschlagen, getreten und gewürgt haben soll.

Der vom Gericht angenommene Tatzeitraum beginnt mit der Aufnahme des Delikts „fortgesetzte Gewaltausübung“ im Juni 2009 ins Strafgesetzbuch. Bis Februar 2016 hat der Angeklagte nach Überzeugung der Richterin seine Gattin im Durchschnitt ein Mal im Monat mit Schlägen, Ohrfeigen, Fußtritten und Würgen


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