Kein Spott mehr für Gleitschirmflieger

Weiterer Konkurrent des Anbieters von Tandem-Paragleitflügen verpflichtet sich vor Gericht, Verspottungen zu unterlassen.

Von Seff Dünser

Mit einer gütlichen Einigung endete am Landesgericht Feldkirch auch der Zivilprozess um unlauteren Wettbewerb, den ein Anbieter von Gleitschirm-Tandemflügen gegen einen zweiten Konkurrenten angestrengt hatte. Demnach verpflichten sich auch ein Tandemflug-Anbieter aus dem Bezirk Feldki


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