Kein Spott mehr für Gleitschirmflieger
Weiterer Konkurrent des Anbieters von Tandem-Paragleitflügen verpflichtet sich vor Gericht, Verspottungen zu unterlassen.
Von Seff Dünser
Mit einer gütlichen Einigung endete am Landesgericht Feldkirch auch der Zivilprozess um unlauteren Wettbewerb, den ein Anbieter von Gleitschirm-Tandemflügen gegen einen zweiten Konkurrenten angestrengt hatte. Demnach verpflichten sich auch ein Tandemflug-Anbieter aus dem Bezirk Feldki