Aus dem Gerichtssaal

35 Monate Gefängnis für Hitler-Anhänger

21-Jähriger mit zwölf Vorstrafen wegen national­sozialistischer Wiederbetätigung verurteilt.

Wegen mehrerer Verstöße gegen das Verbotsgesetz wurde der mit zwölf Vorstrafen belastete Angeklagte zu einer Zusatzstrafe von 35 Monaten Gefängnis verurteilt. Das gest­rige Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Wegen anderer Delik


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