Aus dem Gerichtssaal
35 Monate Gefängnis für Hitler-Anhänger
21-Jähriger mit zwölf Vorstrafen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt.
Wegen mehrerer Verstöße gegen das Verbotsgesetz wurde der mit zwölf Vorstrafen belastete Angeklagte zu einer Zusatzstrafe von 35 Monaten Gefängnis verurteilt. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Wegen anderer Delik