Aus dem Gerichtssaal
Wahlkarten: Freispruch im Zweifel
Wahlkarten gesetzwidrig ausgestellt: Hohenemser Wahlorganisator wollte laut Urteil aber niemanden schädigen.
Von Seff Dünser
Im ersten von zwei Vorarlberger Wahlkartenprozessen wurde der unbescholtene Angeklagte gestern im Zweifel vom Vorwurf des Amtmissbrauchs freigesprochen. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Dem Organisator der ersten Hohenemser Bürgermeister-Stichwahl von 2