Aus dem Gerichtssaal

Wahlkarten: Freispruch im Zweifel

Wahlkarten gesetzwidrig ausgestellt: Hohenemser Wahlorganisator wollte laut Urteil aber niemanden schädigen.

Von Seff Dünser

Im ersten von zwei Vorarlberger Wahlkartenprozessen wurde der unbescholtene Angeklagte gestern im Zweifel vom Vorwurf des Amtmissbrauchs freigesprochen. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Dem Organisator der ersten Hohenemser Bürgermeister-Stichwahl von 2


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