Aus dem Gerichtssaal
Versuchter Einbruch: 18 Monate Gefängnis
Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Nach Ansicht von Richter Martin