Aus dem Gerichtssaal

NS-Wiederbetätigung mit Posting im Internet

24-Jähriger schrieb sinngemäß, Flüchtlinge sollten wie einst Juden vergast werden.

Deutschland: Flüchtlinge sollen in Ex-KZ wohnen.“ So lautete auf der Facebookseite eines Nachrichtenportals eine Schlagzeile. Dazu postete der Angeklagte am 16. Jänner 2015 diesen Kommentar: „Ja, da gehören sie hin, am besten die ‚Duschen‘ wieder in Betrieb nehmen!“ Er habe damit Gasduschen gemeint,


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