Aus dem Gerichtssaal
NS-Wiederbetätigung mit Posting im Internet
24-Jähriger schrieb sinngemäß, Flüchtlinge sollten wie einst Juden vergast werden.
Deutschland: Flüchtlinge sollen in Ex-KZ wohnen.“ So lautete auf der Facebookseite eines Nachrichtenportals eine Schlagzeile. Dazu postete der Angeklagte am 16. Jänner 2015 diesen Kommentar: „Ja, da gehören sie hin, am besten die ‚Duschen‘ wieder in Betrieb nehmen!“ Er habe damit Gasduschen gemeint,