Aus dem Gerichtssaal

Patiententransport: GKK muss zahlen

Oberlandesgericht bestätigte Ersturteil: Krankenkasse hat die Überstellungskosten zu tragen.

Von Seff Dünser

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) hat die Transportkosten von 500 Euro für die Verlegung einer Vorarlberger Wirbelsäulenpatientin von der Innsbrucker Universitätsklinik ins Landeskrankenhaus Feldkirch zu übernehmen. Das hat jetzt in dem sozialrechtlichen Gerichtsverfahren da


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