Aus dem Gerichtssaal

Keine Tritte ins Gesicht des Zeltfestbesuchers

Ins Gesicht erhielt das Opfer vom Angeklagten nur einen Faustschlag, meint das Landesgericht.

Dem einzigen Belastungszeugen hat der Schöffensenat nicht geglaubt. Der Security-Mitarbeiter hatte angegeben, der Angeklagte habe am 2. Juli 2016 beim Wolfurter Musikfest außerhalb des Festzeltes dem bereits zu Boden geschlagenen Opfer zwei Mal mit Anlauf einen Fußtritt ins Gesicht versetzt.

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