Aus dem Gerichtssaal

Falsche Diagnose: Patientin verstarb

Hirnblutung von Ärzten nur als Migräne gedeutet: Verantwortliche der Landeskrankenhäuser haften für Behandlungsfehler.

Von Seff Dünser

Zehn Tage nach einer falschen ärztlichen Diagnose in einem Vorarlberger Landeskrankenhaus ist die Patientin verstorben. Für den Behandlungsfehler und den Tod der Patientin haben die behandelnden Ärzte zu haften. Das hat jetzt in dritter und letzter Instanz der Oberste Gerichtshof (OGH


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