aus dem gerichtssaal

Freispruch von Verletzung im männlichen Intimbereich

Landesgericht konnte nicht klären, wie Hodenprellung bei Feuerwehrfest-Rauferei entstanden ist.

Im Zweifel wurde der 45-jährige Erstangeklagte vom Vorwurf freigesprochen, er habe den 24-jährigen Zweitangeklagten an den Hoden gezogen und ihm so eine Hodenprellung zugefügt. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist bereits rechtskräftig. Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth war mit d


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