aus dem gerichtssaal
Freispruch von Verletzung im männlichen Intimbereich
Landesgericht konnte nicht klären, wie Hodenprellung bei Feuerwehrfest-Rauferei entstanden ist.
Im Zweifel wurde der 45-jährige Erstangeklagte vom Vorwurf freigesprochen, er habe den 24-jährigen Zweitangeklagten an den Hoden gezogen und ihm so eine Hodenprellung zugefügt. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist bereits rechtskräftig. Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth war mit d