aus dem gerichtssaal
Tritte ins Gesicht: 18 Monate Haft
Der unbedingte Teil der Gefängnisstrafe für den unbescholtenen 22-Jährigen beträgt sechs Monate.
Von Seff Dünser
Für die Fußtritte ins Gesicht des 26-jährigen Bludenzers wurde der unbescholtene Kellner streng bestraft. Der 22-jährige Kroate wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt.