aus dem gerichtssaal

Tritte ins Gesicht: 18 Monate Haft

Der unbedingte Teil der Gefängnisstrafe für den unbescholtenen 22-Jährigen beträgt sechs Monate.

Von Seff Dünser

Für die Fußtritte ins Gesicht des 26-jährigen Bludenzers wurde der unbescholtene Kellner streng bestraft. Der 22-jährige Kroate wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt.


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