Aus dem Gerichtssaal

Urlaub statt Arbeit: Keine Notstandshilfe

Bundesverwaltungsgericht strich Notstandshilfegeld für sechs Wochen, weil Arbeitsloser zumutbaren Job nicht annahm.

Von Seff Dünser

Sein Urlaub war ihm wichtiger als ein neuer Job. Deshalb wurde einem Arbeitslosen aus dem Bezirk Bludenz das monatliche Notstandshilfegeld von 1000 Euro für sechs Wochen gestrichen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Gericht hat damit den Bescheid des Arbeitsma


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