Aus dem Gerichtssaal
Doch keine Strafe für Bettler-Geldbotin
Andere nicht zum Betteln veranlasst: Verwaltungsgerichtshof hob Strafen für Bettlerin auf, die bei Bettlern abkassiert hat.
Von Seff Dünser
Eine Bettlerin wird nun doch nicht dafür bestraft, dass sie in Dornbirn Einnahmen von anderen Mitgliedern ihrer Gruppe von rumänischen Bettlern abkassiert hat. Das hat jetzt in einem Verwaltungsstrafverfahren in dritter und letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden